DEG-Umwelt- und Sozialrichtlinie
Wir sehen im Schutz der Umwelt, in der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und der Einführung sowie Beachtung angemessener Sozialstandards grundlegende Faktoren des ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozesses zum Wohle der Menschen. Die Unterstützung einer nachhaltig zukunftssicheren Entwicklung sehen wir als unsere gesellschaftliche Verantwortung. Sie steht im Zentrum unseres Geschäftsauftrages.
Das grundlegende Element unseres Handelns ist die Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität auch kommender Generationen und der Aufbau selbst tragender Wirtschaftsstrukturen. Deshalb haben die ökologischen und sozialen Aspekte unserer Arbeit für uns besondere Bedeutung. Auf Basis der Umwelt- und Sozialleitsätze der KfW Bankengruppe "Verantwortung in der Gesellschaft" definiert diese Richtlinie die Grundsätze für die Umwelt- und Sozialverträglichkeit des DEG-Geschäfts.
Als Unternehmen der KfW Bankengruppe sind wir Teil der "UNEP Initiative der Finanzinstitute zur Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung" und beteiligen uns in diesem und anderen Foren an der Weiterentwicklung internationaler Umwelt- und Sozialstandards. Im Rahmen der EDFI (European Development Finance Institutions) haben wir uns hohe Anforderungen als Grundlage für die Gestaltung unserer Umwelt- und Sozialprüfung gegeben; diese beinhalten auch die Vorgaben der Equator Principles.
Die DEG orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
1. Umwelt- und Sozialverträglichkeit umfasst den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen, ihrer ökonomischen Lebensbasis, der ökologischen, sozialen und kulturellen Umwelt sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Berücksichtigung dieser Aspekte ist für die DEG ein unverzichtbares Prinzip nachhaltigen Wirtschaftens.
Wir finanzieren, beraten und fördern deshalb nur Unternehmen und Institutionen, die diese Überzeugung teilen. Ökonomischer Erfolg wird nach unserer Überzeugung wesentlich von ökologischer und sozialer Verantwortung getragen. Wir verpflichten unsere Projektunternehmen vertraglich zur Beachtung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit ihrer Anlagen, Arbeitsverfahren, Produkte und Leistungen und verfolgen die Durchsetzung ggfs. durch die Erteilung spezieller Auflagen und Anforderungen. Von DEG-mitfinanzierten Projekten dürfen keine Wirkungen ausgehen, die die Menschen oder die Umwelt über zulässige Grenzen hinaus belasten.
2. Die Beachtung von Umweltschutz, nachhaltiger Ressourcennutzung und sozialen Grundsätzen ist ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftsfähigkeit jedes Unternehmens.
Wir überzeugen daher unsere Kunden, dass die Beachtung dieser Prinzipien im ureigenen Interesse ihrer Unternehmen liegt. Projekte mit positiven Wirkungen auf Umwelt und Gesellschaft fördern wir besonders. Im Umweltbereich stehen die langfristig tragfähige Nutzung der natürlichen Ressourcenbasis sowie der Klimaschutz im Vordergrund. Ferner sind faire Arbeitsbedingungen für uns ein Kernelement nachhaltiger Entwicklung. Die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze und Einkommen ist ein wesentliches Ziel der DEG.
3. Die Erfüllung internationaler Umwelt- und Sozialstandards sowie umweltrelevanter Sicherheits-, Gesundheits- und technischer Standards in der Produktion und den Produkten ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration der Partnerländer in die Weltwirtschaft, die wir fördern wollen.
Wir nutzen unsere Einflussmöglichkeiten auf die Projektunternehmen und unterstützen sie, um die Einhaltung international relevanter Standards zu erreichen. Neben den nationalen Umwelt- und Sozialvorschriften unserer Partnerländer oder internationaler Konventionen sind Maßstäbe für uns die Umwelt- und Sozialstandards der EDFI, welche die IFC Performance Standards und die materiellen Vorgaben der diese interpretierenden Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie relevante Konventionen der International Labour Organisation (ILO) beinhalten. Darüber hinaus können Maßstäbe aus dem Umweltrecht der Europäischen Union herangezogen werden.
4. Die DEG unterstützt die Verwirklichung und Weiterentwicklung des Umweltschutzes und internationaler Sozialstandards in ihren Partnerländern.
Wir bewirken im Rahmen unserer Arbeit die Durchsetzung nationaler sowie darüber hinausgehender internationaler Umwelt- und Sozialbestimmungen und -standards. Die DEG stellt hierfür ihr umfassendes Know-how zur Verfügung und trägt so zur Stärkung des Umwelt- und Sozialbewusstseins in unseren Partnerländern bei.
5. Die ökologischen und sozialen Interessen der von den Wirkungen der mitfinanzierten Projekte betroffenen Menschen müssen bei der Beurteilung von Projekten stets berücksichtigt werden.
Wir integrieren diesen Aspekt in unsere Arbeit und engagieren uns auch in dieser Hinsicht in der öffentlichen Diskussion unserer Projekte. Wir erwarten von unseren Projektpartnern eine solide Analyse der ökologischen und sozialen Wirkungen der mitfinanzierten Projekte, Maßnahmen zur Reduzierung negativer Wirkungen sowie eine angemessene Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung während der gesamten Projektlaufzeit. Ziel unseres Engagements ist es, in unseren Partnerländern zu einer dauerhaft positiven Entwicklung beizutragen.
6. Die DEG misst sich selbst an diesen Grundsätzen und stellt an ihre eigene Organisation und ihren Geschäftsbetrieb einen hohen ökologischen und sozialen Anspruch.
Wir stellen uns im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems regelmäßig aktualisierte anspruchsvolle Ziele, um im eigenen Geschäftsbetrieb einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen und die möglichst weitgehende Vermeidung von Umweltbelastungen sicherzustellen. Besonderen Wert legen wir auf den Klimaschutz und stellen alle nicht vermeidbaren CO2-Emissionen klimaneutral. Die Belange unserer Mitarbeiter haben für uns eine hohe Bedeutung. Besonders engagieren wir uns für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir berichten jährlich über das Ergebnis unserer umwelt- und sozialbezogenen Arbeit und die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien.
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